Nutzen Sie Ihre Ansprüche, bevor sich die Regeln ändern!

Pflegeneuordnungsgesetz 2027: Was Pflegebedürftige und Angehörige jetzt wissen sollten.
Die Häusliche Krankenpflege Ilka Bockholt in Kröpelin bietet Beratung rund um Pflegegrad und Pflegeleistungen an.

Die Pflegeversicherung soll neu geordnet werden. Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) plant die Bundesregierung Veränderungen, die sich auf die Leistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige auswirken können. Der Gesetzentwurf wurde am 30. September 2026 vom Bundeskabinett beschlossen und liegt inzwischen dem Bundesrat vor.

Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Welche Regelungen tatsächlich ab 2027 gelten werden, kann sich daher noch ändern.

Gerade jetzt lohnt es sich, die eigenen Ansprüche zu kennen und ungenutzte Leistungen nicht zu verschenken. 2026 und die geplante Reform 2027 – was könnte sich ändern?
Bislang erhalten Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad bei häuslicher Pflege einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Dieser kann beispielsweise für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag eingesetzt werden. Auch bei Pflegegrad 1 besteht dieser Anspruch.

Nach dem aktuellen PNOG-Entwurf soll der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 ab 2027 entfallen. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrade 2 bis 5 ist ein Sozialraumbudget von bis zu 175 Euro monatlich vorgesehen. Dieses soll für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden können.

Darüber hinaus sollen bisher getrennte Leistungsansprüche neu geordnet und teilweise in Budgets zusammengeführt werden. Das betrifft unter anderem Pflegegeld, ambulante Pflegesachleistungen und die Unterstützung bei Ausfall der privaten Pflegeperson.

Was die geplanten Änderungen im Einzelfall bedeuten, hängt vom Pflegegrad, den benötigten Leistungen und den endgültigen gesetzlichen Regelungen ab.

Hat sich Ihr Pflegebedarf erhöht?
Viele Menschen benötigen im Laufe der Zeit mehr Unterstützung, ohne dass ihr Pflegegrad angepasst wurde. Schwierigkeiten bei der Körperpflege, zunehmende Einschränkungen der Beweglichkeit oder ein wachsender Hilfebedarf im Alltag können Anlass sein, die bestehende Einstufung überprüfen zu lassen.

Warten Sie nicht, bis die Versorgung zu Hause zur Belastung wird.
Lassen Sie prüfen, ob ein höherer Pflegegrad infrage kommt und welche Leistungen Ihnen nach der aktuellen Rechtslage zustehen.

Pflegeleistungs-Check bei der Häuslichen Krankenpflege Ilka Bockholt
Seit 1997 ist die Häusliche Krankenpflege Ilka Bockholt in Kröpelin und Umgebung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen da. Mit Erfahrung, fachlicher Kompetenz und persönlicher Beratung unterstützt das Team Familien dabei, ihre Pflegesituation gut zu organisieren.

Beim Beratungsgespräch schauen wir gemeinsam auf:

  • Pflegegrad und Höherstufung: Hat sich Ihr Unterstützungsbedarf verändert?
  • Pflegeleistungen und Budgets: Welche Ansprüche stehen Ihnen aktuell zu?
  • Ungenutzte Leistungsansprüche: Welche Leistungen könnten Sie noch in Anspruch nehmen?
  • Vorbereitung auf 2027: Welche geplanten Änderungen könnten für Ihre persönliche Situation wichtig werden?

Zum Leistungsangebot gehören Grundpflege, ärztlich verordnete Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Unterstützung, Betreuung von Menschen mit Demenz sowie Beratung rund um Pflegegrad und Pflegeleistungen. Auch bei Fragen zur Höherstufung und zu den Beratungsbesuchen nach § 37 Absatz 3 SGB XI ist das Team für Sie da.

Wir sind für Sie da!

Ob Sie bereits einen Pflegegrad haben, Angehörige pflegen oder sich erstmals mit dem Thema Pflege beschäftigen: Lassen Sie sich beraten und schaffen Sie Klarheit über Ihre Möglichkeiten.

Häusliche Krankenpflege Ilka Bockholt GmbH
Telefon: 038292-78519
E-Mail: info@pflegedienst-bockholt.de

Seit 1997 für Sie da – Pflege mit Herz und Verantwortung.