Telefon, Miete, Versicherung – was Erben kündigen sollten

Wenn ein Mensch stirbt, endet damit keineswegs automatisch jeder Vertrag, den er abgeschlossen hat. Viele Verträge gehen vielmehr auf die Erben über. Wer einen Nachlass regelt, sollte deshalb möglichst früh prüfen, welche laufenden Verträge bestehen – sonst können Monat für Monat weitere Kosten entstehen.

Typische Beispiele sind Telefon- und Internetverträge, Strom- und Gaslieferverträge, Zeitschriftenabonnements, Streamingdienste, Mitgliedschaften oder andere laufende Verträge. Werden diese Leistungen nicht mehr benötigt, sollten die Erben den Vertragspartner möglichst schnell über den Todesfall informieren und den Vertrag kündigen. Häufig verlangen Unternehmen als Nachweis eine Sterbeurkunde.

Besonders wichtig ist die Mietwohnung. Ein Mietvertrag endet nicht einfach mit dem Tod des Mieters. Lebten beispielsweise Ehepartner, Lebenspartner oder andere Familienangehörige mit dem Verstorbenen in der Wohnung, können sie unter bestimmten Voraussetzungen in das Mietverhältnis eintreten. Ist dies nicht der Fall, wird das Mietverhältnis grundsätzlich mit dem Erben fortgesetzt. Hier gibt es allerdings ein besonderes Kündigungsrecht. Dabei muss schnell gehandelt werden, weil das Gesetz hierfür eine Frist von einem Monat vorsieht.

Auch bei Versicherungen lohnt sich ein genauer Blick. Manche Versicherungen werden durch den Todesfall gegenstandslos, andere laufen zunächst weiter oder betreffen weiterhin vorhandene Sachen, etwa ein Haus oder ein Fahrzeug. Lebens- oder Unfallversicherungen können wiederum gerade wegen des Todes Leistungen erbringen. Deshalb sollte man Versicherungsverträge nicht vorschnell kündigen, sondern zunächst prüfen, ob Ansprüche bestehen.

Praktisch hilfreich ist ein Blick auf die Kontoauszüge des Verstorbenen. Regelmäßige Abbuchungen zeigen oft schnell, welche Verträge noch bestehen.

Die wichtigste Regel lautet also: Nicht davon ausgehen, dass sich mit dem Tod alles automatisch erledigt. Verträge erfassen, prüfen und dort kündigen, wo sie nicht mehr benötigt werden. Im Zweifel sollte vor einer Kündigung rechtlicher Rat eingeholt werden.

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