Neue Feuerwehrgebührensatzung
Die Stadtvertretung Kühlungsborn hat eine aktualisierte Feuerwehrgebührensatzung beschlossen. Mit der Neufassung werden die gesetzlichen Vorgaben des Landes Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt und die Regelungen zum Kostenersatz bei bestimmten Feuerwehreinsätzen konkretisiert.
Zu den wesentlichen Änderungen gehören die Aktualisierung der Kostenersatztarife für Personal und Fahrzeuge sowie die Einführung pauschalierter Kosten für Fehlalarme von Brandmeldeanlagen. Damit wird eine transparente und verursachergerechte Abrechnung ermöglicht.
Besondere Bedeutung hat die Neuregelung für Betreiber von Brandmeldeanlagen, insbesondere in Hotels, Pensionen, Ferienanlagen und anderen Beherbergungsbetrieben. Fehlalarme, die beispielsweise durch mangelnde Wartung, technische Defekte oder eine unsachgemäße Bedienung ausgelöst werden, können künftig kostenpflichtig abgerechnet werden.
Die Stadt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sämtliche Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr durch ehrenamtlich tätige Kameradinnen und Kameraden geleistet werden. Jeder vermeidbare Einsatz bindet Personal, Fahrzeuge und Ausrüstung, die im Ernstfall für die Hilfeleistung bei Bränden, Unfällen oder anderen Notlagen benötigt werden. Ziel der Neuregelung ist daher nicht die Generierung von Einnahmen, sondern die Vermeidung unnötiger Alarmierungen und die Stärkung eines verantwortungsvollen Umgangs mit technischen Sicherheitseinrichtungen.
Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn bedankt sich ausdrücklich bei den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr für ihr großes ehrenamtliches Engagement und ihren wichtigen Beitrag zur Sicherheit unserer Einwohnerinnen und Einwohner sowie unserer Gäste.
