Ohne Testament kann es überraschungen geben

Viele Menschen sind überzeugt, dass nach ihrem Tod schon „alles richtig verteilt“ wird – an den Ehepartner, die Kinder oder die nächsten Angehörigen. Tatsächlich regelt das Gesetz zwar, wer erbt, aber diese gesetzliche Erbfolge passt längst nicht immer zu dem, was Betroffene wirklich wollen.

Wer kein Testament hinterlässt, überlässt die Verteilung des Nachlasses den gesetzlichen Regeln. An erster Stelle stehen dabei die Kinder. Gibt es einen Ehepartner, erbt dieser im Regelfall mit. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass der Ehepartner alles bekommt. Häufig entsteht vielmehr eine Erbengemeinschaft, in der mehrere Personen gemeinsam über den Nachlass entscheiden müssen.

Besonders problematisch wird es bei Konstellationen, die heute längst nicht mehr selten sind. Nicht verheiratete Lebensgefährten gehen ohne Testament grundsätzlich leer aus – selbst dann, wenn man viele Jahre zusammengelebt hat. Auch Stiefkinder sind gesetzlich nicht automatisch erbberechtigt. Wer also glaubt, dass „die Familie“ schon abgesichert ist, kann sich irren.

Sind keine Kinder vorhanden, erben je nach Familienverhältnissen der Ehepartner, die Eltern, Geschwister oder weitere Verwandte. Auch das entspricht nicht immer den persönlichen Vorstellungen des Verstorbenen.

Gerade deshalb lohnt es sich, rechtzeitig vorzusorgen. Ein Testament kann helfen, den Nachlass nach den eigenen Wünschen zu regeln, den Ehepartner besser abzusichern und spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Denn Konflikte entstehen im Erbrecht oft nicht aus bösem Willen, sondern aus unklaren oder fehlenden Regelungen.

Wer sicherstellen möchte, dass Vermögen, Immobilien oder persönliche Erinnerungsstücke in die richtigen Hände gelangen, sollte das Thema nicht aufschieben. Erbrecht klingt für viele trocken – im Alltag hat es aber oft große persönliche und wirtschaftliche Bedeutung.

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