Selbstbestimmt sterben
Sterbehilfe ist in Deutschland ein Sammelbegriff für verschiedene Formen, wie Menschen am Lebensende unterstützt werden können. Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020 gilt: Jeder Mensch hat ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dazu gehört auch, das eigene Leben zu beenden und dafür freiwillige Hilfe Dritter zu nutzen. Das frühere Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (§ 217 StGB) wurde deshalb für nichtig erklärt.
Wichtig ist die Unterscheidung:
Passive Sterbehilfe: Lebensverlängernde Maßnahmen werden abgebrochen oder nicht begonnen (z. B. Beatmung). Das ist zulässig, wenn es Ihrem Willen entspricht.
Indirekte Sterbehilfe: Schmerzmittel werden so gegeben, dass sie das Leben eventuell verkürzen können. Erlaubt ist das, wenn die Linderung im Vordergrund steht.
Assistierter Suizid: Jemand besorgt oder stellt ein Mittel bereit, das Sie selbst einnehmen. Diese Beihilfe ist straflos, solange Ihre Entscheidung freiverantwortlich ist.
Aktive Sterbehilfe auf Verlangen (Tötung durch einen anderen, z. B. per Spritze) bleibt verboten und ist nach § 216 StGB strafbar.
Wie läuft assistierter Suizid praktisch ab? Ein festes Gesetz mit festgelegtem Verfahren gibt es bis heute nicht. Daher sehen typische Schritte so aus:
Sprechen Sie früh mit einem Arzt oder einer Ärztin und einem Palliativteam über Alternativen (Schmerztherapie, Hospiz, psychische Unterstützung).
Wenn der Wunsch bleibt, folgen meist mehrere Gespräche zur Prüfung der Entscheidungsfähigkeit und zur Dokumentation eines dauerhaften, unbeeinflussten Sterbewunsches. Ärztinnen und Ärzte sind zur Suizidassistenz jedoch nicht verpflichtet.
Manche wenden sich an Suizidhilfe-Vereine. Diese dürfen beraten und begleiten.
Angehörige sollten einbezogen werden. Nach einem assistierten Suizid wird regelmäßig die Polizei hinzugezogen, um die Umstände zu dokumentieren.
Kurz gesagt: Selbstbestimmter Suizid mit Hilfe ist rechtlich möglich, aber mangels klarer gesetzlicher Regeln ist der Weg individuell und sollte immer eng medizinisch, psychosozial und bei Bedarf rechtlich begleitet werden.
Weitere Rechtstipps unter www.fachanwaelte.de.
