Absenkungsbescheid beim GdB – was Betroffene wissen sollten

Wenn das Versorgungsamt mitteilt, dass der bisher festgestellte Grad der Behinderung (GdB) herabgesetzt werden soll, handelt es sich um einen Absenkungsbescheid. Häufig betrifft das Fälle, in denen der GdB beispielsweise von 60 auf 40 reduziert wird. Eine solche Änderung kann erhebliche Folgen haben: Steuerfreibeträge, Nachteilsausgleiche oder der besondere Kündigungsschutz können entfallen.

Rechtsgrundlage und Voraussetzungen

Die Herabsetzung eines GdB erfolgt meistens auf Grundlage von § 48 SGB X. Danach darf die Behörde den GdB nur herabsetzen, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse wesentlich geändert haben. Maßgeblich ist, ob sich der tatsächliche Gesundheitszustand verbessert hat. Grundlage der Entscheidung sind in der Regel ärztliche Berichte, Gutachten oder ärztliche Stellungnahmen.

Widerspruchsfrist und Bedeutung

Ein Absenkungsbescheid wird erst bestandskräftig, wenn die einmonatige Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Entscheidend ist daher, dass innerhalb dieser Frist Widerspruch eingelegt wird. Das ist zunächst der wichtigste Schritt, um die bisherigen Feststellungen im alten Bescheid aufrechtzuerhalten. Wird fristgerecht Widerspruch erhoben, bleibt der alte Bescheid bis zum Abschluss des gesamten Verfahrens – also auch während des Klage- oder Berufungsverfahrens – maßgeblich. So können die bisherigen Vorteile über einen längeren Zeitraum erhalten bleiben.

Unterstützung im Verfahren

Fachkundige Unterstützung durch einen Fachanwalt hilft, die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs realistisch einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten. Anwälte können Akteneinsicht erhalten, die Akte prüfen, medizinische Gutachten rechtlich bewerten und darauf achten, dass die Verfahrensrechte der Betroffenen gewahrt bleiben. Auch im gerichtlichen Verfahren – vor dem Sozialgericht und dem Landessozialgericht – kann eine qualifizierte Vertretung dazu beitragen, dass die rechtlichen und medizinischen Argumente vollständig berücksichtigt werden.

Fazit

Ein Absenkungsbescheid sollte niemals ungeprüft bleiben. Wichtig ist, dass die Widerspruchsfrist eingehalten wird. Wer fristgerecht reagiert, kann durch die anschließenden Rechtsmittelverfahren die Vorteile der früheren Entscheidung – und damit den höheren GdB – über einen langen Zeitraum sichern.

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