Wie erfahren Sie von einer Erbschaft

… und was sollten Sie beachten?

Wenn ein Testament vorhanden ist, eröffnet das Nachlassgericht (Amtsgericht) dieses und benachrichtigt die darin genannten Personen schriftlich. Benachrichtigt werden auch gesetzliche Erben, die in dem Testament nicht als Erben bedacht sind. Sie können einen Anspruch auf einen Pflichtteil haben. Sollten Sie von einem Todesfall wissen und Erbe geworden sein, aber sechs bis acht Wochen lang nichts vom Gericht hören, können Sie selbst beim Amtsgericht am letzten Wohnort der verstorbenen Person nachfragen oder einen Erbschein beantragen.

Wichtig: Mit dem Tod geht der gesamte Nachlass automatisch auf die Erben über – dazu gehören auch mögliche Schulden. Treffen Sie daher in den ersten Wochen keine übereilten Entscheidungen (nichts verkaufen, keine Verträge kündigen), bis klar ist, welche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bestehen.

Ihre Möglichkeiten
1. Ausschlagung
Ist der Nachlass überschuldet oder möchten Sie nicht erben, können Sie das Erbe ausschlagen. Die Frist beträgt 6 Wochen ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie von der Erbschaft erfahren (bei Auslandsbezug meist 6 Monate). Die Ausschlagung muss persönlich beim Nachlassgericht oder notariell erklärt werden. Sie gilt rückwirkend, als wären Sie nie Erbe gewesen. In diesem Fall rücken die nächsten gesetzlichen Erben nach. Für minderjährige Kinder müssen die Sorgeberechtigten ausschlagen.

2. Nachlassinsolvenz / Haftungsbeschränkung
Haben Sie das Erbe angenommen oder die Ausschlagungsfrist versäumt und stellen später eine Überschuldung fest, können Sie beim Amtsgericht eine Nachlassinsolvenz beantragen.
Damit haften Sie in der Regel nur mit dem Nachlass, nicht mit Ihrem Privatvermögen. Der Antrag muss gestellt werden, sobald Sie die Überschuldung erkennen.

3. Anfechtung der Annahme
Haben Sie das Erbe angenommen (oder durch Fristablauf angenommen) und lagen dabei im Irrtum – zum Beispiel, weil Ihnen hohe Schulden unbekannt waren – oder wurden Sie getäuscht oder bedroht, können Sie die Annahme anfechten. Frist: 6 Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes (bei Auslandsbezug meist 6 Monate). Die Erklärung erfolgt beim Nachlassgericht.

Praxis-Tipp:
Sammeln Sie zeitnah alle Unterlagen (Konten, Versicherungen, Verträge, offene Rechnungen) und verschaffen Sie sich einen vollständigen Überblick. Lassen Sie sich frühzeitig fachlich beraten, um Fristen einzuhalten und die für Sie beste Entscheidung zu treffen.

Weitere Rechtstipps unter www.fachanwaelte.de.