Der digitale Nachlass

Im digitalen Zeitalter sammeln wir nicht nur physische Gegenstände, sondern hinterlassen auch zahlreiche digitale Spuren. Dazu gehören E-Mail-Konten, soziale Netzwerke, Cloud-Speicher, Streaming-Dienste und vieles mehr.
Doch was passiert nach unserem Tod mit all diesen Daten und Konten? 

Der sogenannte digitale Nachlass sollte frühzeitig geregelt werden, um Erben mögliche Schwierigkeiten zu ersparen.

Zunächst empfiehlt es sich, eine Übersicht aller wichtigen Konten und Passwörter zu erstellen. Diese Liste sollte regelmäßig aktualisiert und sicher aufbewahrt werden, beispielsweise in einem verschlossenen Umschlag oder einem Passwort-Manager.
Hilfreich ist es zudem, eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort zu informieren.

Eine weitere sinnvolle Maßnahme ist eine schriftliche Verfügung, wie mit digitalen Konten und Daten nach dem Tod verfahren werden soll.
Dies kann beispielsweise im Testament oder einer Vorsorgevollmacht festgehalten werden. Viele Online-Dienste bieten mittlerweile auch spezielle Einstellungen für den Todesfall an, sogenannte Gedenkzustände oder Löschaufträge.

Was aber, wenn man als Erbe mit dem digitalen Nachlass konfrontiert wird? 

Als Angehöriger sollte man sich zuerst einen Überblick verschaffen. Dazu gehören die Sicherung wichtiger Daten und eventuell das Löschen oder Deaktivieren von Profilen. Wichtig ist, bei den jeweiligen Anbietern Nachweise vorzulegen,
meist die Sterbeurkunde und gegebenenfalls den Erbschein.

Falls keine Zugangsdaten hinterlegt wurden, kann es erforderlich sein, die Anbieter direkt zu kontaktieren. Mittlerweile gibt es zahlreiche Gerichtsurteile, die den Erben Zugang zu digitalen Konten gewähren, ähnlich wie bei materiellen Nachlässen.

Ein gut geregelter digitaler Nachlass erspart Angehörigen Stress und rechtliche Komplikationen und stellt sicher, dass persönliche Daten und digitale Erinnerungen würdevoll behandelt werden.

Fachanwälte
Martina Wurl & Frank Koch. 

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