Treppen fit fürs Alter machen

Wer den Lebensabend im eigenen Zuhause verbringen möchte, sollte frühzeitig auch an die Treppe denken – denn sie wird im Alter schnell zur Hürde. Der Staat unterstützt den altersgerechten Umbau finanziell mit günstigen KfW-Krediten – unabhängig vom Alter der Antragsteller. Darauf weist Thomas Köcher, Geschäftsführer der Treppenmeister-Partnergemeinschaft, hin. Und mit anerkanntem Pflegegrad zahlen Pflegekassen Zuschüsse für gezielte „Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen“.

„Ein zweiter Handlauf an der Wand kann Stürze verhindern“, so Köcher. Farbige Markierungen an den Stufenkanten und Wandspots auf Fußhöhe verbessern die Sicht. Auch Anti-Rutsch-Beschichtungen lassen sich nachträglich anbringen – unabhängig vom Material.

Solche Maßnahmen erhöhen nicht nur die Sicherheit, sondern auch den Wohnkomfort – und lohnen sich schon, bevor man auf Barrierefreiheit angewiesen ist. Der Staat fördert altersgerechte Umbauten mit zinsgünstigen KfW-Krediten (Programm Nr. 159), unabhängig vom Alter der Antragsteller. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn des Umbaus gestellt werden.

Finanzielle Unterstützung gewährt auch die Pflegekasse. Für im Haushalt lebende Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad fördert sie nach § 40 Abs. 4 SGB XI Maßnahmen, die die Pflege zu Hause ermöglichen oder erleichtern, mit bis zu 4.180 Euro pro Person.

Wenn das Gehen schwerfällt, hilft eine Halbstufe, die Steigung zu verringern. Wer dauerhaft eingeschränkt ist, kann über einen Treppenlift nachdenken – auch diese Maßnahme wird gefördert.

Wird eine neue Treppe geplant, sollte das Steigungsverhältnis beachtet werden. Als ideal gelten 17 cm Steigung bei 29 cm Auftritt. Zwar benötigt diese Variante etwas mehr Platz, ist aber von Anfang an komfortabel und altersgerecht.

Quelle: Treppenmeister GmbH

Bild: Treppenmeister