Rechte und Pflichten verständlich erklärt – Urlaubsgewährung
Um Urlaub zu erhalten, muss der Arbeitnehmer zunächst einen Antrag beim Arbeitgeber stellen. Dabei sollte der Antrag rechtzeitig und idealerweise schriftlich erfolgen. Der Arbeitgeber entscheidet dann, ob der Urlaub genehmigt wird. Zwar darf er die Wünsche des Arbeitnehmers nicht grundlos ablehnen, jedoch sind betriebliche Gründe (wie hoher Arbeitsanfall oder Urlaubsansprüche anderer Mitarbeiter) ein legitimer Ablehnungsgrund.
Wichtig zu wissen: Erst nach der ausdrücklichen Genehmigung ist der Urlaub verbindlich gewährt. Daher empfiehlt es sich, die Zustimmung schriftlich einzuholen, um Unklarheiten zu vermeiden.
Erkrankt der Arbeitnehmer während seines Urlaubs, so gehen ihm diese Krankheitstage nicht verloren. Voraussetzung dafür ist ein ärztliches Attest, das die Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Dieses Attest sollte unverzüglich beim Arbeitgeber eingereicht werden, um den Anspruch auf Nachgewährung der verlorenen Urlaubstage sicherzustellen.
In Ausnahmefällen kann ein Arbeitgeber den bereits genehmigten Urlaub kurzfristig widerrufen, etwa bei plötzlichen und dringenden betrieblichen Notlagen. Ein solcher Widerruf darf jedoch nur im absoluten Ausnahmefall erfolgen und verlangt eine nachvollziehbare Begründung.
Entstehen dem Arbeitnehmer durch den kurzfristigen Widerruf Kosten – etwa Stornierungsgebühren für eine bereits gebuchte Urlaubsreise – hat er gegenüber dem Arbeitgeber in der Regel Anspruch auf Schadensersatz. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitnehmer die Kosten nachweisen kann und diese unvermeidbar entstanden sind.
Fazit: Arbeitnehmer sollten Urlaub rechtzeitig beantragen und auf eine klare Genehmigung achten. Erkrankungen während des Urlaubs führen nicht zum Verlust der Urlaubstage, sofern eine Krankmeldung erfolgt. Ein kurzfristiger Widerruf des genehmigten Urlaubs durch den Arbeitgeber ist nur in seltenen Ausnahmefällen zulässig und verpflichtet den Arbeitgeber zum Ersatz der dadurch entstandenen finanziellen Schäden.
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